Marco und die steckengebliebene „Sexuelle Revolution“ von ´68…

By aufrechtgehen

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Ludwig von Hofmann: Das verlorene Paradies, 1893

Seit nunmehr rund 6 Monaten sitzt Marco W. im türkischen Antalyia in U-Haft. Dem Teenager wird bekanntlich vorgeworfen, mit der 13-jährigen Charlotte M. aus England sexuellen Kontakt gehabt und sie eventuell sogar vergewaltigt zu haben. Marco hat dies immer bestritten und von Anfang an erklärt, Charlotte habe sich für 15-jährig ausgegeben und er habe mit ihr nur einvernehmliche Zärtlichkeiten ausgetauscht. Man könnte sich nun lang und breit über die speziellen Umstände des Verfahrens in der Türkei auslassen. Das überlasse ich jetzt aber mal den Tagesmedien. Fakt ist, daß sich wohl auch bei uns die Staatsanwaltschaft Marco angenommen hätte, da das Mädchen mit ihren 13 Jahren unter der Schutzaltersgrenze von 14 Jahren liegt. Alle Zärtlichkeiten von über 14-jährigen mit unter 14-jährigen werden (nicht nur) hier inkriminiert. Dazu bedarf es gar keiner Vergewaltigung. Doch was ist eigentlich gegen eine einvernehmliche Beziehung oder gegen ein einvernehmliches kleines (Urlaubs)Abenteuer einzuwenden, wie es wohl zwischen Marco und Charlotte stattgefunden hat? Liebe und Zuneigung kennen meiner Meinung nach kein Gebot. Warum ist die Liebe nicht frei? Wenn ich mir den Fall Marco betrachte, scheint es mir so, daß es unbedingt um einer Fortsetzung der steckengebliebenen „Sexuellen Revolution“ von ´68 bedarf. Der Befreiung der Sexualität von gesellschaftlicher Normierung und moralischer Dogmatik. Körper, Geist und Sinnlichkeit des Menschen sind zu befreien!

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